Mit der Billigung des Tierschutzgesetzes am 1. Februar durch den deutschen Bundesrat wurde der Weg zum Erhalt des Schenkelbrandes geebnet. Die Länder haben in der Plenarsitzung das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt.
Dieses sieht vor, dass der Heißbrand bis 2018 weiterhin zugelassen wird, danach ist die Kennzeichnung von Fohlen via Heißbrand nur noch unter örtlicher Betäubung gestattet. Um das neue Tierschutzgesetz aus dem Ministerium der Bundes-Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte es monatelange, teil emotional geprägte Debatten gegeben. Die entscheidenden Änderungen des ursprünglichen Entwurfes, der ein Verbot des Heißbrandes zugunsten des elektronischen Chips vorsah, sind in der Folge einer Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Oktober 2012 erfolgt. Der deutsche Bundestag stimmte dem überarbeiteten Gesetzentwurf im Dezember 2012 zu.