Die Anfang Januar 2020 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereichte Petition „ Tiere sind keine Sachen“ erfährt eine große Aufmerksamkeit und eine breite Unterstützung. Viele Bundestagsabgeordnete haben erkannt, dass die derzeitige Gesetzgebung für das Deutsche Kaufrecht, dem Tierschutz und dem Tierwohl nicht gerecht wird und deshalb eine Änderung notwendig ist.
Für uns Tierhalter gleicht es einer Sensation, dass wir von Mitgliedern des Bundestages, die Information erhalten, dass mit der Richtlinie vom 20. Mai 2019 EU 2019/771 die europäische Union, den Mitgliedstaaten einräumt, lebende Tiere aus dem Anwendungsbereich – des Sachenkaufrechtes auszuschließen!!
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht- und Verbraucherschutz, Herr Dr. Jan-Marco Luczak besagt in seinem Schreiben vom 22. Januar 2020 das die von uns vorgebrachten Erwägungen zu § 90s S. 3 BGB und zum Staatsziel Tierschutz Art. 20a Grundgesetz und der kritischen Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Rechtspraxis sehr hilfreich sind.
Der MdB Dr. Buschmann macht den Hinweis auf den entscheidenden Beschluss der EU 2019/771. Er schreibt: „In Deutschland sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden“.
An dieser Stelle danke ich den vielen MdBs für die freundliche und aktive Unterstützung der Petition. Welche Bedeutung der Beschluss der EU 2019/771 für uns deutscher Tierhalter haben kann möchte ich jedem seiner/ ihrer Phantasie überlassen. Fakt ist, dass die Problematik im Bundestag angekommen ist.
Ausgestattet mit diesem Wissen, sind alle Tierzüchter und Verantwortlichen in den Deutschen Tierzuchtverbänden (Pferde-Rinder-Hunde-usw.) gefordert aktiv zu werden und die Entscheidungsträger im Bundestag die erforderlichen fachlichen und sachlichen Informationen zu geben, damit es gelingt in Deutschland ein Kaufrecht zu erstellen, dass das Staatsziel Tierschutz und das Tierwohl nachhaltig sichert.
Dipl.-Ing. Arend Kamphorst