Nach Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist es in Brandenburg seit dem 15.05.2020 wieder möglich, Pferdesportveranstaltungen unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandregelungen im Freien wieder durchzuführen.
Allerdings haben es die Handlungsempfehlungen der FN in sich:
Handlungsempfehlungen für ein Nutzungs- und Hygienekonzept zur Wiederaufnahme der Durchführung von Pferdesport-Turnierveranstaltungen im Freien für Turniersportveranstaltungen im Freien für Breitensport- und Turniersportveranstaltungen gem. LPO) Maßgeblich für die Durchführung von Veranstaltungen sind die Vorgaben der Bundesregierung und der Bundesländer, sowie die der zuständigen regionalen Ordnungs- und Gesundheitsämter deren Genehmigungen und Vorschriften. Die Landeskommissionen für Pferdeleistungsprüfungen sind ausschließlich für die sportfachliche Genehmigung zuständig. Diese ersetzt nicht die Genehmigung durch die zuständigen örtlichen Behörden (i.d.R. Ordnungs- und Gesundheitsämter). Hygieneauflagen und Abstandsregeln sind einzuhalten und mit der Infrastruktur der Turnieranlage bestmöglich in Einklang zu bringen.
Genaue Informationen zu turniersporttechnischen Auflagen auch hinsichtlich der Ausschreibung, Gebühren usw. finden Sie auf den Seiten der FN (Stand Mai 2020)