Ab der nächsten erreichbaren Ausgabe möchte ich das Fachmagazin "Pferde im Osten" für 12 Monate bestellen. Schriftliche Kündigung 3 Monate vor Ablauf der Frist, sonst erfolgt die automatische Verlängerung des Abonnements um ein weiteres Jahr.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Widerrufsrecht
Diese Abonnentenbestellung kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim BeaMon-Verlag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
Laufzeit/Kündigung/ Rechnung
Das ABO beginnt mit der nächsten Ausgabe und läuft, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mindestens ein Jahr (12 Ausgaben). Dann verlängert es sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Abo-Jahres gekündigt wird.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies kann in Form von E-Mail, Fax, einfachen Brief/Karte oder eingeschriebenem Brief erfolgen.
Die Rechnungen für das Abo werden jeweils zu Beginn des Jahres für die Zeit vom 01.01. – 31.12. des laufenden Jahres bzw. vom Beginn des Abos bis zum 31.12. gestellt. Das Rechnungsjahr ist nicht gleichbedeutend mit dem Abo-Jahr.
Das Abo-Jahr beginnt mit dem Datum der Bestellung des Abos und endet ein Jahr später z.B. Bestelltermin 15. Mai = Beginn des Abos – Ende des Abos 14. Mai. Nach diesem Termin (Ende des Abos) richtet sich die Kündigungsfrist (3 Monate vor Ablauf des Abos). Die Kündigung muss in diesem Fall spätestens am 14. Februar schriftlich beim BeaMon-Verlag vorliegen.
Adressänderung
Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verlag jegliche Adressänderung seiner Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit die Zeitschrift ordnungsgemäß zugestellt werden kann.
Die Post stellt, auch bei bestehendem Nachsendeauftrag, leider keine adressierten Zeitschriften zu, sondern nur Briefe und Päckchen.
Die Zeitschriften entsorgt die Post/ Zusteller, ohne dass der Empfänger oder Verlag darüber informiert wird.
Bei nicht rechtzeitig bekannt gegebener neuer Adresse durch den Abonnenten und der damit verbundenen Nichtzustellung der Zeitschrift „Pferde im Osten“ stellt dies kein Versäumnis durch den Verlag dar und die Leistung ist durch den Abonnenten vertragsgemäß zu vergüten.
Gerichtsstand ist Leipzig
Hier können Sie ein Abo-Bestellformular runterladen und es uns per Fax oder Post zukommen lassen.