Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen

  1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
 Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen
Inserenten der Fachzeitschrift "Pferde im Osten" zum Zwecke der Verbreitung.

  2. Die Veröffentlichung von Anzeigen erfolgt innerhalb des im Anzeigenauftrag vereinbarten Zeitraums. Veränderungen des Erscheinungstermins müssen schriftlich vereinbart werden. 
  3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluß gültigen Anzeigenpreisliste
des Verlages. Ändert sich der Anzeigentarif, behalten die beim Vertragsabschluß gültigen
 Anzeigenpreise für bereits abgeschlossene Verträge ihre Gültigkeit. 
Eine vorherige Kündigung des Anzeigenauftrages mit rabbatierten Mehrfachschaltungen 
ist jederzeit möglich. Diese wird aber erst nach Erscheinen aller gebuchten Anzeigen 
wirksam.

  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, dem Verlag die Differenz
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
 zu erstatten.
 Stimmt der Verlag - in Ausnahmefällen - einer vorzeitigen Kündigung des Anzeigenauftrages zu, hat der Verlag Anspruch auf bereits entstandenen Kosten einschließlich des Gewinns. 
Kann die Zeitschrift infolge höherer Gewalt überhaupt nicht, nicht in vollem Umfang oder
nicht rechtzeitig erscheinen, ergeben sich daraus keine Ansprüche des Auftraggebers.

  5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
 Ausgaben und auf bestimmten Plätzen der Fachzeitschrift "Pferde im Osten" 
veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise
nicht auszuführen ist.

  6. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich zu machen.

  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses- und Beilagenaufträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
wegen ihrer technischen Form oder Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt
 gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist.
 Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren 
Billigung bindend. 
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 

  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigeninhaltes und einwandfreier Druckunterlagen 
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. 
Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Druckunterlagen müssen
sich spätestens 20 Tage vor dem Erscheinungstermin im Verlag befinden, andernfalls erfolgt
 Gestaltung und Druck nach Ermessen des Verlages.
 Der Verlag gewährleistet für die Fachzeitschrift "Pferde im Osten" eine hohe 
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Preisminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck
der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber auf vorhandene Fehler, die im Korrekturabzug erkennbar sind, nicht reagiert.
 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubte Handlung sind - insbesondere bei telefonischer und elektronischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüberhinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung
für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des
betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
 Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 4 Wochen
 nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

  10. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber geliefert, wenn die Druckunterlagen mindestens 20 Tage vor Erscheinungstermin im Verlag vorliegen. Bei Bereitstellung von Filmen durch den Auftraggeber werden keine Korrekturabzüge geliefert. Bei Schwarz/Weiß-Anzeigen werden
 die Korrekturabzüge gefaxt. Ändert sich bei einer Mehrfachschaltung der Inhalt und die Farbe 
der Anzeige nicht, so wird nur der erste Korrekturabzug in Farbe geliefert. Jeder weitere Korrekturabzug wird gefaxt. 
Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Nichtmeldung des Auftraggebers nach Erhalt des Korrekturabzuges bis zur festgesetzten Frist bedeutet das Einverständnis des Auftraggebers hinsichtlich des Inhaltes, Farbe und Gestaltung der Anzeige. 
Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung 
des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

  11. Dem Auftraggeber wird auch bei erteilter Einzugsermächtigung, die Rechnung mit dem 
Belegexemplar zugesandt. Der Preis ist rein Netto (ohne Abzug) fällig mit der Zusendung
des Belegexemplares für die jeweilige Ausgabe.

  12. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verlag unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen und Einziehungskosten. Ist ein Auftraggeber mit mehr als zwei Ausgaben in Zahlungsverzug, kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen
 begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch 
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne 
Rücksicht auf ein ursprüngliches Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem 
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  13. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. 
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Vertrages.

  14. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt. Kann diese Platzierung aus technischen
Gründen nicht eingehalten werden, so gilt der normale Anzeigenpreis, ohne Zuschlag, als vereinbart. 

  15. Gerichtsstand und Erfüllungsstand ist der Sitz des Verlages.

Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet. Die Streitbeilegungsplattform erreichen Sie unter folgendem Link: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zum eigentlichen Verfahren der Online-Streitbeilegung.

Dezember 2024 Ausgabe
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